Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 03.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02   

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OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2003,995)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2003 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2003,995)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2003,995)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen die Vergabestelle auf vorläufige Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung während einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung in einem Vergabenachprüfungsverfahren; Kontrahierungszwang der Vergabestelle im Rahmen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungsstufen der VOB/A: Berücksichtigung von zwingenden bzw. in das Ermessen gestellten Ausschlussgründen einer bereits abgeschlossenen Wertungsstufe bei späteren Wertungsstufen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b

  • rechtsportal.de

    VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertungsermessen der Vergabestelle bei § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Hersteller- und Typenbezeichnungen führen zum Ausschluss des Angebotes! (IBR 2003, 622)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 573
  • ZfBR 2003, 810
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.

    Zugleich hat der Bundesgerichtshof aber mit Recht betont, aus der Eröffnung einer solchen Nachprüfungsmöglichkeit ergebe sich nicht ohne weiteres ein Anspruch des Bieters auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung, und zwar auch dann nicht, wenn sich die beanstandete Aufhebungsentscheidung im Ergebnis als nicht vergaberechtskonform erweist (zustimmend Jasper/Pooth, NZBau 2003, 261 ff, 263; Boesen, IBR 2003, 262).

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    WVerg 15/02 WVerg 16/02.

    Dementsprechend rückte die Antragstellerin, in der Wertungsreihenfolge der Vergabestelle rechnerisch ursprünglich an dritter Stelle liegend, in der Bieterreihenfolge ebenso vor wie die (zunächst viertplatzierte) Antragstellerin des Parallelverfahrens WVerg 16/02.

  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Die Vergabestelle beanstandete dies zunächst nicht, favorisierte allerdings anfangs Angebote anderer Bieter, die jedoch in mehreren aufeinanderfolgenden Vergabenachprüfungsverfahren scheiterten (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01; Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Beschluss vom 18.06.2003, 15 U 606/03) die Auffassung, dass Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, ausgeschlossen werden müssen.

  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Aktenzeichen: WVerg 0015/02 Verkündet am 10.07.2003 1/SVK/77-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin Fst.

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 05.09.2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 21.08.2002 - 1/SVK/77-02 - abgeändert und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Soweit frühere Entscheidungen der Oberlandesgerichte von dessen Rechtsprechung vom 07.01.2003 (ZfBR 2003, 503) und vom 18.02.2003 (die sich mit dem erstgenannten Urteil auch nicht auf ein obiter dictum beschränkt und daher jedenfalls insoweit i.S. der Divergenzbestimmungen Bindungswirkung entfaltet) abweichende Auffassungen enthalten und der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH entscheidet, ist eine Vorlageverpflichtung im Ansatz nicht gegeben (vgl. Hunger in: Niebuhr u.a., Komm. zum Vergaberecht 2000, § 124 GWB Rn. 11 a. E.).
  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Im Übrigen weicht der Senat von der Rechtsprechung des OLG Bremen schon deshalb nicht ab, weil es dort (BauR 2001, 94) um die Frage ging, ob ein Auftraggeber über ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A zulässigerweise nachverhandelt hatte; das trifft den vorliegenden Sachverhalt nicht.
  • OLG Jena, 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

    Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Der Antragstellerin ist zuzugeben, dass im Gegensatz hierzu der von ihr herangezogene Fall des Thüringer OLG vom 08.04.2003 (ZfBR 2003, 504) unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des BGH auch anders hätte entschieden werden können; die Abweichung betrifft aber nicht die tragenden Rechtssätze der genannten Entscheidung, sondern die konkrete Subsumtion hierunter.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Der Rechtsprechung des BGH ist nur zu entnehmen, dass auf späteren Wertungsstufen nicht im Wege der Vermischung ergänzend Wertungskriterien mit herangezogen werden dürfen, die früheren Wertungsstufen zugehören (Urteil vom 08.09.1998, BGHZ 139, 273).
  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Das heißt aber nicht, dass eine anfänglich übersehene oder unbeanstandet gebliebene Unvollständigkeit eines Angebots nicht auch dann - auf der ersten Wertungsstufe - noch zum Wertungsausschluss führen dürfe, wenn das Angebot zunächst als vermeintlich wertungsfähig in die engere Wahl gezogen wurde (in diesem Sinne ausdrücklich der Beschluss vom 18.02.2003, Umdr. S. 19; desgl. Thüringer OLG, NZBau 2001, 39).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
    Das Gleiche gilt im Ergebnis im Hinblick auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003 (Verg 6/03).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

  • OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - Verg 8/03

    Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Im Übrigen ergibt sich dies aus den für seine Anwendung sprechenden Gründen (nachfolgend aa), zumal die gegen seine Anwendung erhobenen Bedenken nicht durchgreifen (nachfolgend bb) und keine unlösbaren praktischen Probleme in der Rechtswahrnehmung durch die beklagte BG oder andere Unfallversicherungsträger zu erkennen sind (nachfolgend cc) (im Ergebnis ebenso die neuere Rechtsprechung des 17. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20. Juni 2007 - L 17 U 125/04 - S 21, der damit seine frühere gegenteilige Auffassung - vgl Urteile vom 14. Juli 2004 - L 17 U 15/02 - RdNr 33 und - 16/02 -RdNr 27 aufgegeben hat; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2007, § 200 SGB VII Anm 4.8; Schömann, SGB 2006, 78).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12

    Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage;

    Die Verfassungsgerichte der Länder haben ihren jeweiligen Landesverfassungen derartige Mindestgarantien entnommen und dies - soweit die Ausstattung aus Landesmitteln in Rede steht - allenfalls gelegentlich unter einen Vorbehalt der eigenen Leistungsfähigkeit des Landes gestellt; die Gemeinden müssen hiernach mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen (Fremd- wie Selbstverwaltungs-)Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine "freie Spitze" verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteile vom 5. Dezember 1977 - VGH 2/74 - DVBl 1978, 802 und vom 18. März 1992 - VGH 3/91 - NVwZ 1993, 159 m.w.N.; StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 1999 - 2/97 - ESVGH 49, 242; Bayerischer VerfGH, Entscheidungen vom 27. Februar 1997 - Vf. 17 VII-94 - VerfGHE BY 50, 15 und vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 - VerfGHE BY 60, 184; VerfG des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. September1999 - 28/98 - NVwZ-RR 2000, 129 ; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 11. Mai 2006 - 1/05 u.a. - LKV 2006, 461 und vom 26. Januar 2012 - 33/10 - juris; Niedersächsischer StGH, Urteile vom 15. August 1995 - 2/93 u.a. - OVGE 45, 486, vom 25. November 1997 - 14/95 u.a. - OVGE 47, 497 und vom 7. März 2008 - 2/05 - NdsVBl 2008, 152 ; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 16/02 - OVGE 50, 306; Urteile vom 11. Dezember 2007 - 10/06 - OVGE 51, 272 und vom 19. Juli 2011 - 32/08 - DVBl 2011, 1155; VerfGH Saarland, Urteile vom 10. Januar 1994 - Lv 2/92 - NVwZ-RR 1995, 153 und vom 13. März 2006 - Lv 2/05 - juris; VerfGH des Freistaates Sachsen, Urteil vom 23. November 2000 - Vf. 53-II-97 - LKV 2001, 223 ; LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juni 2006 - LVG 7/05 - NVwZ 2007, 78; Thüringer VerfGH, Urteile vom 12. Oktober 2004 - 16/02 - DVBl 2005, 443, vom 21. Juni 2005 - 28/03 - NVwZ-RR 2005, 665 und vom 18. März 2010 - 52/08 - LKV 2010, 220; aus der Literatur: Tettinger/Schwarz, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Aufl. 2010, Art. 28 Abs. 2 Rn. 248 ff.; Dreier, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 28 Rn. 156; Hellermann, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand 1. Januar 2013, Art. 28 Rn. 53; Henneke, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 12. Aufl. 2011, Art. 28 Rn. 102; Hufen, DÖV 1998, 276 ).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines

    Im Übrigen ergibt sich dies aus den für seine Anwendung sprechenden Gründen (nachfolgend aa), zumal die gegen seine Anwendung erhobenen Bedenken nicht durchgreifen (nachfolgend bb) und keine unlösbaren praktischen Probleme in der Rechtswahrnehmung durch die Beklagte zu erkennen sind (nachfolgend cc) (im Ergebnis ebenso die neuere Rechtsprechung des 17. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20. Juni 2007 - L 17 U 125/04 - S 21, der damit seine frühere gegenteilige Auffassung - vgl Urteile vom 14. Juli 2004 - L 17 U 15/02 - RdNr 33 und - 16/02 - RdNr 27 aufgegeben hat; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2007, § 200 SGB VII Anm 4.8; Schömann, SGB 2006, 78).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02   

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OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2002,5521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.12.2002 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2002,5521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - WVerg 15/02 (https://dejure.org/2002,5521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung bei Rohbauarbeiten am Neubau einer Jugendstrafvollzugsanstalt ; Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen einzelstaatlichen Vorschriften; Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Aufhebung einer Ausschreibung: Vorlage an den Bundesgerichtshof

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachprüfbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung ; Notwendigkeit der Ausgestaltung des Gemeinschaftsrechts durch das einzelstaatliche Recht; Einordnung des § 26 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) ; Treuwidrigkeit der Berufung auf die ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nachprüfung der Ausschreibungsaufhebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Ausschreibung: Primärrechtsschutz? (IBR 2003, 36)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 169
  • VergabeR 2003, 45
  • ZfBR 2003, 189
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Die Bruttoangebotssumme der Antragstellerin im Verfahren WVerg 16/02 lautete auf 13.159.523,55 Euro, bei rechnerischer Berücksichtigung aller abgegebenen Nebenangebote mit dem von der Bieterin angegebenen Einsparpotenzial auf 12.703.369,14 Euro oder rund 105, 03 % das Haushaltsansatzes (Überschreitung 608.550,00 Euro).

    Der Auftraggeber hat in der mündlichen Verhandlung vom 25.10.2002 auf Befragen der Antragstellerin im Verfahren WVerg 16/02 ausdrücklich bestätigt, die Aufhebungsentscheidung jedenfalls auch deswegen getroffen zu haben, weil eine Einhaltung der genehmigten Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme nicht mehr zu gewährleisten sei und damit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen einer Auftragserteilung nicht mehr erfüllt seien (vgl. Vergabevermerk vom 25.06.2002).

    Die Vergabekammer hat mit dem angefochtenen Beschluss (ebenso wie im Parallelverfahren WVerg 16/02) die Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers aufgehoben und diesen verpflichtet, über den Zuschlag unter Einbeziehung der Angebote der Antragstellerinnen nach Maßgabe der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden.

    Der Senat hält diese Beschwerde (desgleichen im Parallelverfahren WVerg 16/02) für begründet, weil er die streitbefangenen Nachprüfungsanträge auch im Lichte der vorbezeichneten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als unzulässig beurteilt.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Insoweit entspricht es ständiger, in dem oben genannten Beschluss des OLG Düsseldorf zusammenfassend nachgewiesener Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofes (vgl. insb. BGH BauR 1998, 1238 ff.), dass durch das mit dem eingeleiteten Vergabeverfahren begründete vorvertragliche Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Bieter diesem auch dann kein Anspruch auf Zuschlag erwächst, wenn das Verfahren nicht rechtmäßig aufgehoben werden kann.

    Die hier zu beurteilende Aufhebung mag, etwa weil sie mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.09.1998, BauR 1998, 1238 ff.) zu den Grenzen der Rechtfertigung einer Aufhebung durch eine etwa von der Vergabestelle selbst zu vertretende haushaltsrechtliche Unterdeckung nicht zu vereinbaren ist, gemessen an § 26 VOB/A im Ergebnis rechtswidrig sein und dann Schadensersatzansprüche der Bieter auslösen.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Sie hat dabei die Nachprüfungsbegehren der Antragstellerinnen unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.06.2002 (C 92/00, VergabeR 2002, 361) für zulässig gehalten und in der Sache die Aufhebung der Ausschreibung als von § 26 VOB/A nicht gedeckt angesehen.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    der übrigen vergaberechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000, Verg 4/00) die Auffassung vertreten, die Aufhebung einer Ausschreibung sei - vorbehaltlich der Fälle einer rechtsmissbräuchlichen Scheinaufhebung - einer Nachprüfung im Verfahren der §§ 107 ff. GWB grundsätzlich nicht zugänglich, weil die Aufhebung ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit das Vergabeverfahren jedenfalls wirksam beendet habe, ein statthaftes Nachprüfungsverfahren aber voraussetze, dass bei seinem Beginn das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen sei.
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Der Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung allerdings durch den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 04.11.2002 (1 Verg 3/02) gehindert, der (vgl. Text Seite 13/14) ohne weiteres von der Zulässigkeit eines entsprechenden Nachprüfungsantrags ausgeht, und legt das Verfahren daher gemäß § 124 Abs. 2 GWB dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.
  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Bei dieser Sachlage liegt ein willkürliches oder sonst treuwidriges Verhalten der Vergabestelle nicht schon darin, dass sie an der Entscheidung, bei einem (dann aus anderen Gründen nicht wertungsfähigen, vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02) Angebot eine begrenzte Überschreitung der haushaltsmäßig veranschlagten Kosten hinzunehmen, gegenüber anderen Bietern unter anderen, nämlich in zeitlicher wie finanzieller Hinsicht, verschlechterten Bedingungen nicht festhält.
  • OLG Dresden, 13.07.2000 - WVerg 3/00

    Beendigung des Vergabeverfahrens durch Aufhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
    Der Senat hat bisher (vgl. Beschluss vom 13.07.2000, WVerg 3/00) in Übereinstimmung mit.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Das Oberlandesgericht hat das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. abgedr. ZfBR 2003, 189).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - VK 1-35/12

    Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?

    Demgegenüber besteht in materiell-rechtlicher Hinsicht keine Verpflichtung, das Vergabeverfahren zu Ende zu führen (EuGH, a.a.O.; OLG Dresden, VergabeR 2003, 45, 48).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.03.2003 - VK 2/03

    Beendigung eines Vergabeverfahrens durch eine Aufhebungsentscheidung der

    Während einige Vergabesenate und Vergabekammern im Wesentlichen mit einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 107, 114 GWB eine grundsätzlicheÜberprüfungskompetenz der Nachprüfungsbehörden für Aufhebungsentscheidungen begründen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2002, Verg W 9/02; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.2002, 1 Verg 3/02; VK Sachsen, Beschl. v. 21.08.2002, 1/SVK/077-02), stehen andere einerÜberprüfungsmöglichkeit ablehnend gegenüber (OLG Dresden, Beschl. v. 03.12.2002, NZBau 2003, S. 169; VK Nordbayern, Beschl. v. 12.09.2002, 320.VK-3194-25/02).

    Das OLG Dresden problematisiert zutreffend die Frage, ob die Entscheidung des Gerichtshofes uneingeschränkt auf das deutsche Recht übertragen werden kann (NZBau 2003, S. 169).

  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09

    Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender

    1.) Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (VergabeR 2002, 361 ff.), der sich der Bundesgerichtshof (VergabeR 2003, 45 f.) angeschlossen hat, ist die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben - unabhängig vom Bestehen möglicher Schadensersatzansprüche - grundsätzlich einem Nachprüfungsverfahren zugänglich.
  • VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren

    In Reaktion dieser europäischen Rechtsprechung ist in dem Stand der Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung gegenwärtig streitig, ob damit nun ohne weiteres von der Zulässigkeit eines entsprechenden Nachprüfungsantrages auszugehen ist (so das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 04.11.2002 ­ 1 Verg 3/02-), oder dass diese Rechtsprechung gerade nicht bedeutet, dass nunmehr jede Aufhebungsentscheidung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Aufhebungsvorschriften (hier : § 26 VOB/A) auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren wäre (so OLG Dresden, (Vorlage-) Beschluss vom 03.12.2002 ­WVerg 0015/02-).
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02 ­; HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 ­ 1 Verg 3/02 ­; OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 ­ Az. Verg W 9/02 ­; VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 ­ VgK FB 1/02 ­; VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 ­ VK 50/02 ­; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 ­ 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 ­ VK 30/2002-B ­; bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 ­ WVerg 15/02 ­; VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 ­ 320.VK-3194-33/02 ­; VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 ­ VK B2-51/02 ­; VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 ­ VK 2-78/02 ­) .
  • VK Schleswig-Holstein, 23.06.2003 - VK-SH 17/03

    Antragsbefugnis: Aussicht auf Zuschlagserteilung erforderlich

    Wie Verfahren vor verschiedenen Oberlandesgerichten zur Überprüfung von Vergabekammerentscheidungen zeigen, befassten sich deutsche Gerichte danach mit der Frage des rechtlichen Prüfungsumfangs im Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung eines Vergabeverfahrens (vgl. hierzu den Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.11.2002, VergabeR 2003, Seite 40 sowie den Beschluss des OLG Dresden vom 3. Dezember 2002, VergabeR 2003, Seite 45, die zur Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof führten).
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